Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Immobilienverkauf
Beim Verkauf einer Immobilie tauchen viele Fragen auf – von der Vertragslaufzeit über die Maklerprovision bis hin zur steuerlichen Behandlung.
Damit Sie bestens informiert sind, haben wir die häufigsten Fragen für Sie übersichtlich beantwortet.
Transparenz, Fairness und Vertrauen stehen bei Blickfang Immobilien an erster Stelle.
Bei uns nicht ewig! Während viele Makler ihre Kunden für ein halbes Jahr oder länger binden, halten wir das für unnötig.
Wir wissen, wie schnell und effizient wir verkaufen – deshalb befristen wir unsere Verträge auf nur 6 Wochen.
Das ist fair, transparent und zeigt: Wir stehen zu unserem Wort.
Ganz einfach: Erst, wenn wir gemeinsam erfolgreich waren.
Unsere Provision wird erst mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig – also dann, wenn Ihr Geld tatsächlich auf dem Konto eingeht.
Keine Vorleistung, kein Risiko, keine Kosten bei Nichtverkauf.
Ganz fair teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision – jeweils 50 %.
Das heißt: Sie zahlen nur die Hälfte, bekommen aber 100 % Einsatz und Leistung von uns.
Unsere Provision beträgt 3,57 % inkl. MwSt. und liegt damit im marktüblichen Durchschnitt.
Da wir nachweislich höhere Verkaufspreise erzielen als Privatverkäufer, relativiert sich diese Gebühr meist vollständig.
Unterm Strich bleibt Ihnen also mehr vom Verkaufserlös.
Theoretisch ja – praktisch keine gute Idee.
Wenn mehrere Makler dieselbe Immobilie anbieten, wirkt das unprofessionell und verwirrend auf Interessenten.
Wir arbeiten daher im qualifizierten Alleinauftrag – das bedeutet: ein Ansprechpartner, ein klarer Ablauf und 100 % Fokus auf Ihr Objekt.
So erzielen wir gezielt den besten Preis.
Die Notar- und Grundbuchkosten sowie die Grunderwerbsteuer trägt in der Regel der Käufer.
Diese beläuft sich meist auf etwa 2 % des Kaufpreises.
Der Verkäufer übernimmt nur die Kosten für eventuelle Löschungen im Grundbuch, z. B. bestehende Grundschulden.
Das hängt davon ab, wie lange Sie die Immobilie besitzen und nutzen.
Wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als 10 Jahre liegen oder Sie die Immobilie selbst bewohnt haben, ist der Verkauf in der Regel steuerfrei.
Kein Problem – das kommt häufig vor.
Wenn Sie ein laufendes Darlehen haben, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Diese fällt an, weil die Bank ihr Geld für die Restlaufzeit eingeplant hat.
Wir beraten Sie dazu gern und helfen, die beste Lösung zu finden – etwa eine Ablösung oder Übertragung der Finanzierung.
Holen Sie sich alle Informationen rund um Ihre Immobilie direkt von den regionalen Experten. Ob Verkauf, Bewertung oder Beratung – Blickfang Immobilien ist Ihr zuverlässiger Ansprechpartner vor Ort.
Wir nehmen uns Zeit für Sie und begleiten Sie persönlich auf jedem Schritt zum erfolgreichen Immobilienverkauf.
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